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All rights reserved. Last updated: Donnerstag, 28.02.2013

Fonds zugunsten heimatloser Katzen


1. Zweck
Aus Fondsmitteln soll Katzen geholfen werden, die heimatlos geworden sind.

2. Finanzierung

Der Fonds wird aus Erlösen von Veranstaltungen und freiwilligen Spenden, Legaten und Erbschaften finanziert.

3. Verwaltung
Die Verwaltung des Fonds untersteht dem Vorstand, der über die Inanspruchnahme zu entscheiden hat. Er darf nur katzenspezifische und direkte Zuwendungen (z.B. Futter, Tierarztbehandlungen, Futterlieferung durch Firmen, Kratzbäume, Spielzeug) und keine Geldzahlungen bewilligen. Die erwähnten Zuwendungen dürfen sowohl an Privatpersonen als auch für vereinsrechtlich organisierte Katzentierschutzinstitutionen genehmigt werden. Der Vorstand kann Mitglieder des Vereins/Privatpersonen mit der Betreuung und Platzierung von heimatlosen Katzen beauftragen.

4. Aufnahme von Tieren

Die Aufnahme muss in allen Fällen durch die Verwaltung geprüft werden.

5. Betreuung
Das von der Verwaltung zur Betreuung und Platzierung bestimmte Mitglied übernimmt für das aufgenommene Tier die Verantwortung. Die Betreuung erfolgt ehrenamtlich, wobei alle Auslagen für Futter und Tierarztkosten (Medikamente, Unterbringung in Heimen, Kliniken) schriftlich zulasten des Fonds abgerechnet werden müssen. Dem Betreuer kann ein Spesenvorschuss bis 300.- gewährleistet werden. Neue Vorschüsse werden nur bewilligt, wenn der bisherige Vorschuss abgerechnet worden ist.

6. Platzierung

Die Fondsverwaltung genehmigt allfällige Kosten der Platzierung heimatloser Katzen. Die Abgabe erfolgt nach Möglichkeit gegen Erstattung der Impf- und eventueller Kastrationskosten. Katzen älter als 6 Monate dürfen nur kastriert abgegeben werden.

7. Fondsgarantie
Die Fondsmittel sind zweckgebunden. Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins wird der Fonds- Aktivsaldo einer vereinsrechtlich organisierten Tierschutzinstitution übergeben.

Aarau, den 29.2.2012

 

Das Dokument zum Download: Reglement_Heimatlosenfonds.